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Verleihbedingungen am
Kreismedienzentrum Waldshut |
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GESETZLICHE AUFGABE DES KREISMEDIENZENTRUMS
Ferner sind
entleihberechtigt Mitglieder von Kirchen, Vereinen und Verbänden im
Kreisgebiet. In begründbaren Fällen kann auf Antrag auch Privatpersonen ein
Entleihrecht eingeräumt werden (z.B. bei ehrenamtlichen Tätigkeiten). Jede(r) Benutzer(in) muss bei der ersten
Entleihung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kunden und
Kundinnen, die für außerschulische Institutionen, Vereine etc. entleihen,
müssen eine schriftliche Berechtigung der Organisation vorlegen, in deren
Auftrag sie handeln. Eingetragene Vereine, die eine
Zulassung zur kostenlosen bzw. kostenreduzierten Ausleihe beantragen, müssen
ihre Gemeinnützigkeit schriftlich nachweisen.
Medien oder Geräte können vorbestellt bzw.
reserviert werden. Eine Garantie für die Bereitstellung erfolgt daraus
nicht. Die Entleihfrist für Medien (Software) beträgt in der
Regel maximal eine Woche. AV-Geräte (Hardware) werden bei gebührenpflichtigen
Geräten ( Die vom Kreismedienzentrum festgesetzte Rückgabefrist für Medien und Geräte ist verbindlich. Sie kann verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Anfragen
wegen Terminverlängerungen für bereits entliehene Medien bitte
nur telefonisch während unserer Dienstzeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei bereits anderweitig vorbestellten Medien die Ausleihzeit nicht verlängert werden kann und der Rückgabetermin eingehalten werden muss.
Abgerissene Vor- und Nachspanne bzw.
Filmteile von 16mm-Filmen sind mit der Kopie zurückzugeben. Filme nach der Vorführung
nicht zurückzuspulen. Bei auftretenden Perforationsschäden an Filmkopien darf
keine weitere Vorführung erfolgen. Gerissene Filme, Tonbänder, Audio- und
Videokassetten dürfen nicht selbst geklebt werden. Diareihen und
Tonbildreihen sind vor Rückgabe auf Vollständigkeit zu prüfen und in der
Reihenfolge einzuordnen. Das letzte Dia wird oft im Gerät vergessen. Schriftliches Begleitmaterial ist
Bestandteil des Mediums und daher wieder mit zurückzugeben. Der Entleiher haftet für Schäden (Ausnahme: gewöhnlicher
technischer Verschleiß) und Verluste jeder Art, auch einzelner Teile, in der
Zeit von der Abholung bis zur Rückgabe an das Kreismedienzentrum.
Die Weitergabe von Geräten oder Medien an
Dritte ist nur mit Genehmigung des Kreismedienzentrums gestattet. Geräte und
Medien dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kreismedienzentrums
außerhalb des Landkreises Waldshut benutzt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen
fällig werdende GEMA-Tantiemen sind durch den Veranstalter mit der GEMA
direkt abzurechnen: GEMA, Herdweg 63, 70174 Stuttgart, Tel. 0711/22526, Fax
0711/2252800. Die vom Kreismedienzentrum
verliehenen Geräte dürfen nicht zum Empfang von Sendungen öffentlicher
Rundfunk- und Fernsehanstalten benutzt werden. Ausgenommen hiervon sind
öffentliche Schulen, die im Regelfall bereits Gebührenzahler sind.
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