KREISMEDIENZENTRUM

LANDKREIS WALDSHUT

AV-Geräte im Verleih

 

 

ENTGELTVERZEICHNIS                                                                                               Stand: Juli 2009

 

 Für Schulen und öffentliche Bildungseinrichtungen gilt bei den meisten Geräten Mietgebührenbefreiung bzw. ein stark ermäßigter Gebührensatz. AV-Geräte werden tageweise abgerechnet. Bei Rückgabe am Folgetag wird hierbei ein Tagessatz berechnet. Bei Verleih über ein Wochenende (Abholung freitags, Rückgabe montags) werden zwei Tagessätze berechnet, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das Gerät nur an einem Tag genutzt wird.

 



 V I D E O

 

Gerät / Entleiher ->

Schulen, Vereine, Kindergärten etc.

Gewerbliche und private Entleiher

Dia-Projektoren

 

10 €

Leinwände bis 200 x 200 (cm)

 

5 €

Leinwände bis 250 x 250 (cm)

 

10 €

Leinwände über 250 x 250 (cm)

 

15 €

analoge Camcoder (VHS/SVHS-C)

 

6 €

digitale Camcoder (Mini-DV)

3 €

10 €

digitale Camcoder (Festplatte)

5 €

15 €

digitale Camcoder (SD-Karte)

5 €

15 €

digitale High Definition-Camcoder (SD-Karte)

10 €

30 €

analoge Fotokameras

 

4 €

digitale Fotokameras bis 2 Megapixel

 

3 €

digitale Fotokameras bis 4 Megapixel

1 €

5 €

digitale Fotokameras bis 9 Megapixel

2 €

6 €

digitale Fotokameras  ab 9 Megapixel

5 €

15 €

Polaroid-Sofortbildkamera

 

5 €

portable Overhead-Projektoren

 

10 €

Episkope (Sofortpresenter)

 

10 €

Foto- und Filmstative

 

5 €

Foto- und Filmleuchten

 

5 €

Super 8/ 8mm-Tonprojektoren

 

15 €

16mm-Tonprojektoren

 

15 €

Videoprojektoren mit Player unter  1000 ANSI

5 € *

15 €

Video- und Datenprojektoren ab  1000 ANSI

10 € *

30 €

Video- und Datenprojektoren ab  1500 ANSI

15 €

45 €

Video- und Datenprojektoren ab  2500 ANSI

20 €

60 €

Video- und Datenprojektoren ab  3500 ANSI

25 €

75 €

Video- und Datenprojektoren ab  4500 ANSI

30 €

90 €

Laser-Pointer

 

2 €

TV-Video-Kombinationen

 

15 €

VHS-Videoplayer und -rekorder

 

15 €

DVD-Player (DVD-Abspielgeräte)

 

15 €

    * Verleih für Kindergärten und KITAs kostenfrei

 

 

 

 A U D I O

 

Beschallungsanlage mit Headsets, Mischpult & Aktivboxen

25 €

100 €

Verstärker (mono und stereo)

 

15 €

Lautsprecherboxen

 

10 €

Audio-Kabel und Adapter

 

 

CD-Abspielgeräte /mono und stereo

 

10 €

Audiokassetten-Geräte

 

10 €

Digitale Audio-Rekorder

2 €

6 €

Kabel-Mikrofone

 

3 €

Funk-Mikrofone

 

3 €

Mikrofon-Ständer

 

 

Lautstärke-Ampeln

 

6 € / Woche

 

 N A V I G A T I O N

 

Outdoor- GPS-Geräte

1 €

5 €

 

 

 

 

 Z U B E H Ö R

 


Zum Betrieb von AV-Geräten notwendiges Zubehör (z.B. Verbindungs- und Adapterkabel, Adapter-Kassetten etc.) ist in der Regel auf Anfrage kostenfrei mit entleihbar.

Sofern Geräte oder Gerätezubehör (z.B. Fernbedienungen) mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, sind diese im Regelfall vom Entleiher zu besorgen und verbleiben bei Rückgabe im Eigentum des Entleihers.

 

 S O F T W A R E

 

Dia-Reihe, Foliensatz

 

5 €

Audiokassette, Audio-CD

 

3 €

Videokassette (VHS), DVD

 

5 €

16mm-Film je Spule

 

5 €

 

Inanspruchnahme des Kreismedienzentrums

 

1.       Öffentliche Schulen sind von den Entgelten befreit.* Das gleiche gilt, wenn das Kreismedienzentrum zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung in Anspruch genommen wird.

    ( * Ausnahme: Video- und Datenprojektoren / hochwertige digitale Fotokameras und Camcorder)

 

2.       Eine gewerbliche oder im Interesse einzelner liegende Inanspruchnahme ist stets gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände vom Kreismedienzentrum bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Erfolgt die Rückgabe am nächstmöglichen Verleihtag, wird ein Arbeitstag angerechnet. Vor Ferienabschnitten u.ä. wird der nächstmögliche Rückgabetermin vom Kreismedienzentrum festgesetzt.

 

3.       Transport und Versand der Gegenstände gehen zu Lasten und auf Gefahr des Gebührenschuldners. Dies gilt auch, wenn eine Entgeltfreiheit nach lfd. Nr. 1 besteht.

 

4.       Für jeden Tag einer verspäteten Rückgabe kann ein Säumniszuschlag in Höhe des üblichen Tagessatzes erhoben werden. Dies gilt auch, wenn eine Entgeltfreiheit nach lfd. Nr. 1 besteht.

 

5.       Jede Mahnung kann mit 2,50 € berechnet werden.

 

 

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